2. Dagegen reichte … am 4. Juli 2007 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde ein mit dem sinngemässen Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides und Zurückweisung der Angelegenheit zur Neuveranlagung an die Gemeinde, wobei der Neuveranlagung die anteiligen Baukosten für die Erweiterung des Haupthauses und den Teilausbau des Nebenhauses in der Höhe von rund Fr. 450'000.- zugrunde zu legen seien. Zur Begründung ergänzte und vertiefte er im Wesentlichen die bereits in seiner Eingabe vor der Gemeinde gemachten Überlegungen.