Mit Baubescheid vom 24. Oktober 2005 erteilte der Gemeindevorstand die nachgesuchte Baubewilligung. Er stellte u.a. fest, dass die AZ eingehalten sei (Ziff. 2). Ausgehend von einem geschätzten Mehrwert auf der Gesamtparzelle von rund 1,8 Mio. Fr. sei für die Erweiterung spätestens vor Baubeginn eine Ersatzabgabe in der Höhe von Fr. 9‘350.65 zu entrichten. Vorbehalten wurde wiederum die definitive Veranlagung der Abgeltung. Ein dagegen von … bei der Gemeinde eingereichtes Wiedererwägungsgesuch um Reduktion der Ersatzabgabe auf Fr. 520.-- wurde in der Folge zurückgezogen.