Mit Bau- und Einspracheentscheid vom 18. April 2005 entsprach der Gemeindevorstand dem Baugesuch. Festgestellt wurde u.a., dass die Ausnützungsziffer eingehalten sei und eine BGF Reserve von 36 m2 verbleibe (Ziff. 2) und dass ausgehend von einem geschätzten Mehrwert von Fr. 704'000 eine Ersatzabgabe von Fr. 70'400 geschuldet sei, welche vor Baubeginn entrichtet werden müsse. Die definitive Veranlagung erfolge nach Vorliegen der rechtskräftigen amtlichen Schätzung.