Mit Entscheid vom 16. Mai 2007 wies der Gemeindevorstand die Einsprache ab. Er verwies im Wesentlichen darauf, dass für die Erhebung der Anschlussgebühren der Neuwert der zu erstellenden Liegenschaft gemäss amtlicher Schätzung massgebend sei und die Gebühren somit korrekt in Rechnung gestellt worden seien. Ausserdem seien für die vorbestehenden Liegenschaften bisher keine Anschlussgebühren entrichtet worden.