Wasserversorgung: Fr. 70'000.-- Anschluss Kanalisation: Fr. 70'000.-- ARA-Beitrag: Fr. 35'000.-- Total (exkl. MWST.) Fr. 252'000.-- Gegen die Veranlagung erhob die … AG am 30. März 2007 fristgerecht Einsprache mit dem Antrag, die bisher bebaute Substanz sei in die Berechnung einfliessen zu lassen. Sie machte diesbezüglich auf die Praxis anderer Gemeinden aufmerksam, wo lediglich für die zusätzlichen Einheiten Anschlussgebühren zu leisten seien. Mit Entscheid vom 16. Mai 2007 wies der Gemeindevorstand die Einsprache ab.