Dies hat hier zur Konsequenz, dass auf die beschlossene Baustaffelung (1. Etappe: …; 2. Etappe: …), den damals gesprochenen Baukredit von insgesamt Fr. 1.36 Mio., die Kompetenzzuweisung an den Gemeindevorstand zur Durchführung des ordentlichen Perimeterverfahrens und die Festlegung des Perimeteranteils auf 30% der Baukosten (gemäss Beschluss vom 25.10.2002: Traktandum 4: Ziff.