4. Subeventuell sei der Anteil der öffentlichen Interessenz für die Strasse auf 50% festzusetzen. 5. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 6. Der Beschwerdegegnerin sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme zu verbieten, vor Erledigung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens mit den Bauarbeiten des Bauprojekts zur Fortsetzung der …strasse (Baugesuch Nr. 2005-0129) zu beginnen.“