Am Beizugsgebiet selbst wurde keine Änderung vorgenommen. Dagegen liessen u.a. die Erbengemeinschaft … Einsprache erheben mit dem Antrag, den Einleitungsbeschluss erst nach einer allfälligen Zonenplanrevision bzw. nach einer Redimensionierung des Strassenbauprojekts zu fällen. Mit Entscheid vom 14. März 2007 bestätigte die Gemeinde die Einleitung des Beitragsverfahrens, das Beizugsgebiet sowie die Festlegung der öffentlichen lnteressenz von 30%.