Nachdem dagegen keine Einsprachen eingereicht wurden, erteilte die Gemeinde die Baubewilligung. Das Baubewilligungsverfahren wurde zudem mit einem (ebenfalls publizierten) Landerwerbsverfahren kombiniert; dabei wurden entsprechend den enteignungsrechtlichen Bestimmungen auch noch jene Grundeigentümer, welche für die Strassenanlage Land abzugeben haben, persönlich angeschrieben.