2. Wie erwähnt, hat das Verwaltungsgericht die neue Praxis der Steuerverwaltung mit Urteil VGU A 05 48 vom 25. April 2006 als rechtmässig erkannt. Darauf kann verwiesen werden, weshalb sich weitere Ausführungen zum Realisationszeitpunkt bei Wohnungsverkäufen ab Plan erübrigen. Hinsichtlich des Vertrauensschutzes für die Anwendbarkeit einer Praxisänderung hat das Gericht Folgendes ausgeführt: