Steuerverwaltung denn auch dem Jahre 2000 zugeordnet und fiel damit in die Bemessungslücke. Die Steuerverwaltung veranlagte drei Gesellschafter der genannten Baugesellschaft gestützt auf die damalige Praxis. Danach galten die aus dem Verkauf der Wohnungen erzielten Gewinne mit Abschluss des öffentlich beurkundeten Kaufvertrages und damit im Jahre 2000 als realisiert. Die betreffenden Veranlagungsverfügungen wurden den Gesellschaftern am 20. September 2001 bzw. 5. März 2002 zugestellt und sind in Rechtskraft erwachsen.