Zudem beschloss sie, die Strasse im oberen Bereich um ca. 30 m über den Beitragsperimeter hinaus zu sanieren, unter vollumfänglicher Übernahme dieser Kosten durch die Gemeinde. Den Entscheiden wurde ein Kostenverteiler beigelegt, um die betroffenen Grundeigentümer zu informieren, mit welchen Kosten sie in etwa zu rechnen hätten.