7. Am 12. März 2007 erhob die Baugesellschaft … Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden mit den Begehren, der Einsprachentscheid sei aufzuheben, die Anschlussgebühren Wasser / Abwasser seien von einem Neuwert von Fr. 6'760'600.-- zu berechnen, womit sich die Restzahlung für die Anschlussgebühr Wasser auf Fr. 9'015.-- nebst 2.4% MWST und die Anschlussgebühr Abwasser auf Fr. 10'818.-- nebst 7.6% MWST belaufe. Zudem sei die Ersatzabgabe für den Erstwohnungsanteil von einem Gesamtwert der Überbauung von Fr. 6'760'600.-- festzusetzen, womit sich die Restzahlung auf Fr. 1'176.45 belaufe.