Am 6. Dezember 2006 stellte die Gemeindeverwaltung … der Baugesellschaft … unter Anrechnung der Sonderausbauten für die Ersatzabgabe eine ergänzende definitive Rechnung von zusätzlich Fr. 9'332.70, wobei sie dabei auf den Neuwert von Fr. 9'260'600.-- abstellte. In ihrer Berechnung vom 7. Dezember 2006 stellte sie schliesslich die Anschlussgebühren Wasser / Abwasser von zusätzlich Fr. 165'571.50 der Baugesellschaft … ebenfalls ergänzend in Rechnung.