3. Mit Verfügung vom 15. August 2006 eröffnete die kantonale Schätzungskommission 5 für die Überbauung mit den beiden Mehrfamilienhäusern und der Autoeinstellhalle die amtliche Schätzung, welche von einem Gesamtneuwert von Fr. 9'260’600.-- (Fr. 6'760'600.-- und Sonderausbauten von Fr. 2'500’000.--) ausging. 4. Am 6. Dezember 2006 stellte die Gemeindeverwaltung … der Baugesellschaft … unter Anrechnung der Sonderausbauten für die Ersatzabgabe eine ergänzende definitive Rechnung von zusätzlich Fr. 9'332.70, wobei sie dabei auf den Neuwert von Fr. 9'260'600.-- abstellte.