Genehmigung des Quartierplanes Schlosspark; Erteilung einer Baubewilligung; Unterstellungsverfügung hinsichtlich Etappierung und Kontingentierung des Bauvorhabens), weshalb in dem in Ziff. 11 enthaltenen Rechtsgeschäft auch noch kein handänderungssteuerrechtlich- relevanter Tatbestand erblickt werden kann. Was die Gemeinde in diesem Zusammenhang vorbringen lässt, zielt ins Leere.