Unberücksichtigt bleiben mussten - da auf die am Bewertungsstichtag (15. April 2005) massgebenden Umstände abzustellen ist - u.a. die Baubewilligung vom 6. Dezember 2006 für den Umbau der Hotelliegenschaft in Stockwerkeigentum für Zweitwohnungen. Ausgehend von der oben erwähnten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bleibt im Sinne eines Zwischenergebnisses festzuhalten, dass der bezahlte Kaufpreis rund 8% unter dem ermittelten Verkehrswert liegt. Die Unterpreislichkeit liegt damit im konkreten Fall am untersten Rand der oben umschriebenen Bandbreite, was die Anwendbarkeit von Art.