der im fraglichen Zeitpunkt in … geltenden Planungszone; der Baufälligkeit der Hotelruine; des Investitionsbedarfs etc.) mit Fr. 4,103 Mio. (längerfristiger Hotelbetrieb ohne Umbau in STWE). Unberücksichtigt bleiben mussten - da auf die am Bewertungsstichtag (15. April 2005) massgebenden Umstände abzustellen ist - u.a. die Baubewilligung vom 6. Dezember 2006 für den Umbau der Hotelliegenschaft in Stockwerkeigentum für Zweitwohnungen.