d) Nach verschiedenen, ergänzenden Abklärungen und der Durchführung eines Augenscheines vor Ort erstattete das Amt für Schätzungswesen am 29. Januar 2008 die angeordnete Expertise. Es gelangte im Wesentlichen zum Schluss, dass sich der Verkehrswert per 15. April 2005 ohne Umbau in StWE auf Fr. 4'103'000.-- und mit Umbau in StWE im Jahre 2018 auf Fr. 11'365'900.- - belaufe. Den Parteien wurde daraufhin seitens des Gerichts Gelegenheit geboten, zu Inhalt und Ergebnis der Expertise auch noch schriftlich Stellung zu nehmen.