c) In Kenntnis der Ausführungen und ergänzenden Fragethemata der Parteien beauftragte der Instruktionsrichter das kantonale Amt für Schätzungswesen mit prozessleitender Verfügung vom 7. September 2007 mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Expertise, wobei er die von den Parteien vorgebrachten Fragen in die Verfügung aufnahm.