b) Mit verfahrensleitender Verfügung vom 23. August 2007, gab der Instruktionsrichter den Parteien, nachdem die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts gleichentags die Einholung einer Gerichtsexpertise im Sinne des gemeindlichen Antrages gutgeheissen hatte, den Parteien Gelegenheit, ergänzende Fragen einzureichen.