Aufgrund der Tatsache, dass sich der Einspracheentscheid zum Nachteil der … AG auswirkte, wurde der Einsprecherin Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Nachdem diese davon keinen Gebrauch machte, erliess das kommunale Finanzdepartement am 30. November 2006 den Einspracheentscheid und veranlagte ausgehend von einem korrigierten Verkehrswert von Fr. 10,973 Mio. die Handänderungssteuer auf neu Fr. 219'460.--.