der u.a. die Nachbarparzelle beschlagende Quartierplan „Schlosshotel“ genehmigt worden war, gemäss welchem die innerhalb der in der Hotelzone gemäss Baugesetz zulässigen Wohnanteile auf der Parzelle Nr. 1700 zusammenzufassen und dort zu realisieren seien, wurde der … AG durch die Gemeinde eine Handänderungssteuer im Betrage von Fr. 219’460.-- in Aussicht gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Einspracheentscheid zum Nachteil der … AG auswirkte, wurde der Einsprecherin Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.