Er habe zusätzlich am 30. Januar 2007 ein Erlassgesuch wegen der zu hohen und sofort fälligen Ratenzahlungen beim kantonalen Finanzdepartement eingereicht, das noch hängig sei. Im Wesentlichen begründete er sein Begehren damit, dass der angefochtene Entscheid keine Rechtsmittelbelehrung aufweise, was eine klare Rechtsverletzung darstelle. Zudem sei es rechtswidrig, dass der angefochtene Entscheid auch die Gemeindesteuer mit umfasse, da darüber der … der Gemeinde … zu entscheiden habe.