2. Damit gab sich der Steuerpflichtige nicht zufrieden und unterbreitete der kantonalen Steuerverwaltung mit Schreiben vom 31. Januar 2007 einen Zahlungsvorschlag, welcher eine monatliche Ratenzahlung von Fr. 300.-- bzw. eine jährliche von Fr. 5’000.-- vorsah, mit der Begründung, dass eine Ratenzahlung von monatlich Fr. 1’200.-- ihn in finanzielle Not treiben würde. Daraufhin teilte ihm die kantonale Steuerverwaltung mit Schreiben vom 1. Februar 2007 mit, dass eine zeitlich weiterführende Ratenzahlung nur mit valablen Sicherheiten gewährt werden könne.