Ausserdem sei dieser Entscheid über die Zahlungserleichterung endgültig. 2. Damit gab sich der Steuerpflichtige nicht zufrieden und unterbreitete der kantonalen Steuerverwaltung mit Schreiben vom 31. Januar 2007 einen Zahlungsvorschlag, welcher eine monatliche Ratenzahlung von Fr. 300.-- bzw. eine jährliche von Fr. 5’000.-- vorsah, mit der Begründung, dass eine Ratenzahlung von monatlich Fr. 1’200.-- ihn in finanzielle Not treiben würde.