1. … führt als dipl. Wirtschaftsprüfer seit dem 1. Dezember 1994 in … sein eigenes Treuhand- und Revisionsbüro in Form einer Einzelfirma. Mit Aktienkaufvertrag vom 14. März 2003 verkaufte … als Inhaber der … AG in … per 30. April 2003 je fünfzig Aktien der Firma an die beiden Käufer … und ... Der Kaufpreis für die 100 Namenaktien wurde, nach Abzug der noch latenten "Gewinnausschüttung per Januar 2004" von Fr. 100'000.--, auf Fr. 300'000.-- bzw. Fr. 3'000.-- pro Namenaktie festgesetzt. Ab 1. Mai 2003 wurde der Name der Gesellschaft auf "… & Partner AG" (… AG) abgeändert.