Die Nachkommen haben ferner weder frist- noch formgerecht die Ausschlagung der Erbschaft zugunsten des überlebenden Ehegatten ausgesprochen. Im Gegenteil haben sämtliche Erben unterschriftlich die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der Erbschaft erklärt. Der Text der offenbar vom Kreisamt aufgesetzten Bescheinigung lautete klar dahin, dass die unterzeichneten Erben die Erbschaft vorbehaltlos annähmen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn sie sich heute auf den Standpunkt stellen, eigentlich hätten die Töchter die Erbschaft ausschlagen wollen.