Die von den Erben dagegen mit der Begründung, der überlebende Ehegatte sei aufgrund der Erbbescheinigung Alleinerbe, erhobene Einsprache wies die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 24. Oktober 2006 ab. 2. Dagegen erhoben die Erben am 24. November 2006 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und festzustellen, dass eine Nachlasssteuer entfalle. Sie machen zusammengefasst geltend, sie seien immer davon ausgegangen, dass der Ehemann Alleinerbe sei. Sie hätten sich auch auf die so vom Kreisamt ausgestellte Erbbescheinigung verlassen dürfen.