Die Steuerverwaltung erliess am 2. März 2006 eine revidierte Veranlagungsverfügung. Dabei ermittelte der Steuerkommissär unverändert einen Nachlass von Fr. 751'945.-- und subtrahierte davon den neu berechneten Erbanteil des überlebenden Ehegatten. Da der kapitalisierte Wert der Nutzniessung nur Fr. 138'208.-- betrug, ergab sich ein gegenüber der ersten Veranlagung höherer steuerbarer Nachlass von Fr. 613'700.-- bzw. eine höhere Nachlasssteuer von Fr. 24'548.- -.