1. Die … (SSST) verkaufte die Parzelle Nr. 1'118 (…) in … am 23. September 2005 an die … AG zu einem Preis von Fr. 1'600'000.--. Die Veranlagung für die Grundstückgewinnsteuer erging am 11. Mai 2006. Mit Datum vom 20. Juli 2006 beantragte die Stiftung die Rückerstattung des veranlagten Betrages von Fr. 116'187.--. Sie führte aus, die Stiftung sei als gemeinnützig anerkannt, zudem ein wichtiger Tourismusanbieter im Kanton Graubünden und habe bzw. werde den Erlös in verschiedene dem Stiftungszweck dienende Liegenschaften im Kanton investieren. Die Steuerverwaltung wies das Gesuch am 8. August 2006.