2. Dagegen reichte … am 25. Oktober 2006 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Rekurs ein mit den Anträgen um Aufhebung des angefochtenen Entscheides sowie um Anerkennung der Aufwendungen für „Firesales“ und der weiteren, im Einspracheverfahren vorgebrachten Rechnungen (Flop Cheminee, etc.) mit entsprechender Neuveranlagung (max. Fr. 60'000.--). Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Auflage, die Berechnung des Gewinns unter Berücksichtigung der einfachen Gesellschaft und der vollen Anrechnung der eingereichten Aufwendungen neu berechnen und die Steuer neu zu veranlagen.