Mit Vertrag vom 18. Oktober 2001 verkaufte … seinen Gesamthandanteil an der Einfachen Gesellschaft an seine Ehefrau für insgesamt Fr. 1‘300‘000.--. Da der Verkäufer die Steuererklärung für Grundstückgewinne in der Folge nicht einreichte, wurde er am 25. Juli 2002 nach Ermessen veranlagt. Am 20. März 2004 veräusserte … die StWE 51299, 51‘300 (zwei Wohnungen) sowie die ME-Blätter 51‘308, 51‘309 und 51‘310 (drei Parkplätze) an ... Der Kaufpreis wurde auf Fr. 2‘250‘000.-- festgesetzt. Die Steuererklärung für Grundstückgewinne wurde am 17. August 2004 eingereicht.