gehen je zur Hälfte zulasten der Baugesellschaft … und der … Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die … hat an die Baugesellschaft … eine reduzierte aussergerichtliche Entschädigung von Fr. 1'500.-- (inkl. MWST) auszurichten. Die dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am 27. Februar 2007 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (2P.286/2006).