Die in der Folge von der Baupolizei am 20. November 2000 gestellte provisorische Rechnung in der Höhe von Fr. 85‘500.-- wurde von der Baugesellschaft fristgerecht bezahlt. Am 16. Dezember 2004 erging die definitive Schlussabrechnung für die Baubewilligungsgebühren, welche sich auf insgesamt Fr. 99‘933.30 beliefen, so dass nach Abzug der bereits erfolgten Zahlung ein Rechnungstotal von Fr. 14‘433.30 resultierte. Die Baugesellschaft … bezahlte die Rechnung nicht und liess die Zustellung einer anfechtbaren Verfügung beantragen.