a des Baubescheides wurde im Sinne einer provisorischen Berechnung festgehalten, dass die Baugesellschaft für die Behandlung des Gesuches und Kontrolle der Bauarbeiten voraussichtlich ca. Fr. 101‘250.-- an Gebühren bezahlen müsse. Die in der Folge von der Baupolizei am 20. November 2000 gestellte provisorische Rechnung in der Höhe von Fr. 85‘500.-- wurde von der Baugesellschaft fristgerecht bezahlt.