1. Mit Baubescheid vom 28./31. August 2000 erteilte der … der Baugesellschaft … die Baubewilligung für die Überbauung „…“ mit dem Neubau eines Wohnund Geschäftshauses, einem Einkaufscenter, einem Parkhaus und oberirdischer Parkierung. Unter Ziff. 57.2 lit. a des Baubescheides wurde im Sinne einer provisorischen Berechnung festgehalten, dass die Baugesellschaft für die Behandlung des Gesuches und Kontrolle der Bauarbeiten voraussichtlich ca. Fr. 101‘250.-- an Gebühren bezahlen müsse.