Die Vorinstanz hat deshalb zu Recht die angefochtenen Nichteintretensentscheide gefällt. Rekurs und Beschwerde sind damit als unbegründet abzuweisen. Abgesehen davon, wäre nach der Zustellung an die richtige Adresse und der postalischen Abholungseinladung nach 7 Tagen die Zustellung durch Fiktion erfolgt. 3. Bei diesem Ausgang gehen die Verfahrenskosten zulasten der Beschwerdeführer. Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen.