4. a) Schliesslich macht die Steuerpflichtige einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben geltend. Dies wird damit begründet, dass der Steuerkommissär in Gesprächen zunächst die Bereitschaft erklärt habe, bis zu Fr. 35'000.-- als Investition anzuerkennen, dann aber auf den verspäteten Antrag nicht eingetreten sei. Die Frage lautet demnach, ob die Rekurrentin aus diesem Sachverhalt Rechte für sich ableiten kann.