4. Die kantonale Steuerverwaltung beantrage in ihrer Vernehmlassung Abweisung des Rekurses. Die Bemühungen um Anerkennung der Investition seien ausschliesslich von Seiten der Rekurrentin ausgegangen. Die entsprechenden Gespräche seien unpräjudizierlich und unter Vorbehalt des abweichenden Einspracheentscheids erfolgt. Sodann sei das Schreiben vom 6. Dezember 2004, mit welchem zusätzlich die Anerkennung einer wertvermehrenden Investition über Fr. 104'000.-- verlangt wurde, eindeutig verspätet. Es könne dem Steuerkommissär kein Vorwurf gemacht werden, dass er die Investition bei der Veranlagung nicht berücksichtigt habe.