Nach mehreren Briefwechseln und Telefonaten wurde die Einsprache mit Entscheid vom 17. August 2006 gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Veranlagung wurde bezüglich Mobiliarwert korrigiert, während das erst im zweiten Schreiben vom 6. Dezember 2004 gestellte Begehren um Anrechnung der Investition von Fr. 104'000.-- unberücksichtigt blieb.