Am 6. Dezember 2004 gelangte ihr Treuhänder mit einem weiteren Schreiben an die Steuerverwaltung, mit dem unter Beilage einer Bauabrechnung geltend gemacht wurde, im Jahre 1982 sei eine Investition von Fr. 104'000.-- getätigt worden und diese sei ebenfalls zu berücksichtigen. Die Steuerverwaltung teilte hierauf mit, sie werde auf das neue Begehren nicht eintreten, da die Einsprachefrist längst abgelaufen sei. Nach mehreren Briefwechseln und Telefonaten wurde die Einsprache mit Entscheid vom 17. August 2006 gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden konnte.