2. Gegen diese Verfügung erhob … am 11. November 2004 fristgerecht Einsprache bei der Steuerverwaltung Graubünden. Sie begehrte unter Verweis auf eine nachträglich erstellte und von beiden Parteien unterzeichnete Inventarliste, dass für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer die vertraglich vereinbarten Fr. 50'000.-- für das Mobiliar berücksichtigt würden.