Unter der Position „Kaufpreis Veräusserer“ vermerkte sie einen Betrag von Fr. 800'000.-- mit dem Zusatz „Keine Unterlagen mehr vorhanden“. Da die eingereichte Steuererklärung ausser einer handschriftlichen Zusammenstellung über die Nebenkosten keine Belege enthielt, forderte der zuständige Steuerkommissär diese mit Auflage vom 15. September 2004 und mit Mahnung vom 7. Oktober 2004 ein. In der Folge wurden zwei Kaufverträge der Jahre 1982 und 2003 eingereicht, nicht aber die ebenfalls eingeforderte Inventarliste über das Mobiliar.