Eine solche Eingabe kann nicht als Rekurs entgegengenommen werden. Der Sistierungsantrag ohne materielles Rechtsbegehren stellt im Ergebnis nichts anderes dar, als ein Gesuch um Erstreckung der Rekursfrist. Da die Rechtsmittelfrist peremptorisch ist, kann sie jedoch nicht erstreckt werden. Der Rekurrent hat auch die notwendigen Verbesserungen trotz der Aufforderung des Instruktionsrichters weder innert laufender Rekursfrist noch danach eingereicht. Auf die Eingabe kann nach dem Gesagten nicht eingetreten werden.