A 06 43 3. Kammer URTEIL vom 28. November 2006 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Erbschaftssteuer 1. … war im Testament des verstorbenen …, wohnhaft gewesen in …, als Erbe eingesetzt worden. Mit Veranlagungsverfügung vom 13. Juni 2006 setzte die Gemeindeverwaltung … die Erbschaftssteuer für seinen Erbanteil auf Fr. 28'175.- und für jenen von … auf Fr. 1'824.- fest (total somit Fr. 29'999.-). Die von … dagegen erhobene Einsprache wies der Gemeindevorstand mit Entscheid vom 7. August 2006 ab.