Dagegen erhoben sie am 19. Mai 2006 Einsprache. Zusammen mit der Einsprache wurden Bilanz und Erfolgsrechnung betreffend der Arzttätigkeit von …, der Lohnausweis hinsichtlich der Tätigkeit von … als Berufsschullehrerin sowie die definitiven Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Gemeindesteuer 2003 bzw. die direkte Bundessteuer 2003 eingereicht. In der Einsprache wurde beantragt, die Veranlagungsverfügungen an die Zahlen in den beigelegten Dokumenten anzupassen. Die Steuererklärung 2004 wurde mit der Einsprache nicht eingereicht.