b) Entgegen der Ansicht der Rekurrentin bestehen vorliegend keine Gründe, welche zwingend eine Abweichung von der durch die Rekurrentin frei gewählten zivilrechtlichen Gestaltung der Fusion mit Bilanzstichtag vom 31. Oktober 2004 geböten. Die Rekurrentin hat ihre Tochtergesellschaft nach ihren eigenen Angaben einzig mit dem Ziel gegründet, das Risiko der getätigten Immobiliengeschäfte auszulagern. Damit nahm sie aber auch in Kauf, dass allfällige Gewinne bei der Tochtergesellschaft anfielen.