Für die vorliegende Fusion hätten der Bilanzstichtag und die Rückwirkung der Fusion auf den 20. Juni 2004 vereinbart werden können. Die handelnden Personen seien in guten Treuen davon überzeugt gewesen, dass die durch die Fusion erfolgte Umstrukturierung steuerneutral durchgeführt werden könne, zumal sie diese Vorgehensweise schon einmal mit Erfolg durchgeführt hätten.