Deshalb wurde im November 2004 beschlossen die 100%ige Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft durch Absorption zu fusionieren. Mit Handelsregistereintrag vom 20. Dezember 2004 ging die … AG in der Muttergesellschaft auf. Gemäss Fusionsvertrag vom 20. Dezember 2004 übernahm die … AG die Aktiven und Passiven gemäss der Zwischenbilanz der … AG per 31. Oktober 2004. Die Fusion erfolgte rückwirkend auf den 1. November 2004. Mit Verfügung vom 12. September 2005 stellte die Steuerverwaltung fest, dass die Steuerpflicht der … AG bis zum 31. Oktober 2004 andauere.